Der HSAG-Hundeführerschein wird nach Vorlage beim zuständigen Bezirksamt von der Stadt Hamburg anerkannt. Der Hundeführer erhält gegen Gebühr die gelbe Befreiungskarte und ist von der Anleinpflicht befreit.
In Schleswig-Holstein erkennen die Ordnungsämter den HSAG-Hundeführerschein als abgelegte Prüfung und somit als Nachweis einer entsprechenden Erziehung und Ungefährlichkeit des Hundes an. In einigen Gemeinden wird die Hundesteuer für geprüfte Hunde gesenkt oder für einen bestimmten Zeitraum erlassen.

Bestandteile des HSAG-Hundeführerscheines:
1. Sachkunde des Hundeführers
2. Gehorsam des Hundes
- Leinenführigkeit (Fuß gehen)
- Sitz und Platz unter Lärmbelastung (Menschengruppe)
- Ablenkung durch Ball spielende Kinder
- Platz auf Entfernung mit Abrufen
- Abliegen unter Ablenkung
3. Sozialverträglichkeit
- Sicherheit im Straßenverkehr
- Verhalten gegenüber Mensch und Tier
Der HSAG-Hundeführerschein wird seit 2008 im Kreditkartenformat gefertigt. Durch eine spezielle Fertigungstechnik, Lichtbild von Hundehalter und Hund und lfd. Registriernummer ist er fälschungssicher.
Für unsere Mitgliedshundeschulen stellen wir ab einer Teilnehmerzahl von 6 zu prüfenden Hundehaltern einen unserer Prüfer für die Abnahme des HSAG-Hundeführerschein zur Verfügung. Ein Terminschutzantrag kann bei unserer Geschäftsstelle eingereicht werden.